Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

1. Geltungsbereich, Kundenkreis

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten für den Erwerb der von ZUB Systems vertriebenen Softwarelizenzen, Updateservice für bestimmte Programme, zusätzliche Supportleistungen und Seminarteilnahmen. Etwaige entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden von ZUB Systems nicht anerkannt.

1.2. Das Produktangebot der ZUB Systems richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle natürlichen oder juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
 
2. Vertragspartner

2.1. Vertragspartner sind die ZUB Systems GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Wolfgang Hege und Raimund Käser, Bettenhäuser Str. 4, 34123 Kassel, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kassel, HRB 15656 und der Kunde.
 
3. Beschreibung des Dienstes

3.1. Der Kunde kann unter www.zub-systems.de zeitlich begrenzte oder unbegrenzte Lizenzen sowie
einen jährlichen Updateservice für Computerprogramme zu verschiedenen Berechnungsverfahren aus dem Bereich der Energieberatung, der Bauphysik und der technischen Isolierung erwerben. Eine Teilnahme am Updateservice für bereits beim Kunden vorhandene Computerprogramme ist nur im Zusammenhang mit dem Erwerb sämtlicher zur Aktualisierung des Programms erforderlicher Updates möglich. Dem Kunden wird in diesen Fällen der Preis für den Zeitraum des versäumten
Updateservice berechnet, wobei bei versäumten Zeiträumen von weniger als einem Jahr 1/12 der Jahrespauschale für jeden angefangenen Monat berechnet wird.

3.2. Die Programme werden dem Kunden sowohl online über Browser als auch zum Download zur
Verfügung gestellt. Um die Programmlizenzen erwerben zu können, muss der Kunde sich auf der
Homepage der ZUB Systems registrieren lassen. Die Registrierung ist kostenfrei.

3.3. Die Bestellung einer zeitlich begrenzten oder unbegrenzten Lizenz sowie eines Updateservices des gewünschten Programmes erfolgt in Textform oder über den Online-Shop der ZUB Systems. Bei der Bestellung über den Online-Shop ist eine Auswahl der Produkte und anschließend eine Bestätigung mit der Einverständniserklärung zu diesen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen erforderlich.

3.4. Vor Abschicken der Bestätigung einer Bestellung über den Online-Shop kann der Kunde seine Angaben jederzeit ansehen, bearbeiten und gegebenenfalls berichtigen.

3.5. Nach Eingang der Bestellung über den Online-Shop erhält der Kunde von ZUB Systems unverzüglich eine Bestätigung über den Erhalt der Bestellung. Diese Bestätigung stellt keine Annahme des Vertragsangebots dar. Eine Annahme des Vertragsangebots erfolgt erst durch ausdrückliche Erklärung der Vertragsannahme, durch Zusendung einer Rechnung oder durch die Übertragung der vertragsgegenständlichen Programmlizenz in Form einer Lizenznummer oder einer Zugangskennung bei einem Online-Programm.  
 
3.6. Nach Bestellung der vertragsgegenständlichen Programmlizenzen, eines Updateservice, zusätzlicher Supportleistungen oder einer Seminarteilnahme erhält der Kunde zunächst eine Rechnung. Nach Eingang des Rechnungsbetrages bei ZUB Systems erhält der Kunde die Lizenznummer oder die Online Zugangskennung wie oben beschrieben. Zusätzliche Supportleistungen sowie die Gestattung der Teilnahme an einem Seminar werden ebenfalls erst nach Eingang des Rechnungsbetrages bei ZUB Systems erbracht. Bei kostenfreien Lizenzen (Demo-Lizenzen, Lizenzen für Ausbildung, Forschung und Lehre) wird dem Kunden die Lizenznummer oder die Online Zugangskennung ohne Rechnung übermittelt.

3.7. Beim Durchführen der Installation des Programms oder beim Start von Online Programmen über einen Browser muss der Kunde sein Einverständnis mit den Geschäfts- und Nutzungsbedingungen erklären. Zur Freischaltung nach der Installation der Programme benötigt der Kunde eine Lizenznummer bzw. bei Online Programmen über einen Browser eine Zugangskennung. Diese wird dem Kunden per E-Mail (oder nach Absprache auf anderem Wege) übermittelt. Nach der Freischaltung kann zusätzlich eine Aktivierung erforderlich sein. Diese Aktivierung wird online durchgeführt, oder nach Absprache auf anderem Wege.
 
3.8 ZUB Systems bietet einen Support über Telefon und E-Mail für die jeweilige aktuelle
Programmversion an. Der Support beantwortet Fragen zur Programminstallation, Fragen zur allgemeinen Programmbedienung und gibt auch Hilfestellung in der Anwendung der relevanten Nachweisverfahren. Weiter bearbeitet der Support mögliche Fehlermeldungen und Hinweise zur Optimierung der Programme. Beratungsleistungen zu konkreten Projekten sind vom Supportangebot ausgeschlossen. Der zeitliche Aufwand für diese Supportleistungen ist auf  2 Stunden insgesamt bei Programmen ohne Updateversion begrenzt. Bei Programmen mit Updateservice ist der zeitliche Aufwand für diese Supportleistungen auf 2 Stunden über den Servicezeitraum von einem Jahr begrenzt. Bei Online Programmen ist der zeitliche Aufwand für diese Supportleistungen auf 1 Stunde
über den Lizenzzeitraum von einem Jahr begrenzt. Für die Programmversionen mit reduziertem Funktionsumfang (derzeit ZUB Helena Pro und ZUB Argos Plus) ist der zeitliche Aufwand für Supportleistungen auf 1 Stunde insgesamt bzw. bei Programmen mit reduziertem Funktionsumfang und Updateservice für den Servicezeitraum von
einem Jahr ebenfalls auf 1 Stunde beschränkt.  Nach Überschreiten des oben genannten zeitlichen Aufwandes wird nur noch der zur Funktionsfähigkeit des Programms notwendige Support geleistet. Es können zusätzliche zeitlich begrenzte Supportleistungen auch gegen eine separat vereinbarte Vergütung erworben werden. Sämtliche Supportaussagen werden nach bestem Wissen getätigt. Die Inhalte stellen keine Beratungsleistung dar. 
Mit Erscheinen einer neuen Programmversion wird der Support für die vorherige Programmversion
eingestellt. 
 
4. Zustandekommen des Vertrages

Die Bestellung von vertragsgegenständlichen Lizenzen bzw. Updateservice für Computerprogramme sowie zusätzlichem Support und Seminarteilnahmen durch den Kunden stellt ein Angebot an ZUB Systems dar. Dieses kann innerhalb von drei Werktagen durch ZUB angenommen werden. Die  Annahme erfolgt durch ausdrückliche Erklärung der ZUB Systems, durch Zusendung einer Rechnung oder durch die Zusendung einer Lizenznummer mit Downloadlink bzw. Zugangskennung der Online-Version. Mit Zugang der Annahmeerklärung oder der Rechnung beim Kunden oder mit Beginn der
Datenübertragung kommt ein Vertrag über den Erwerb der vertragsgegenständlichen Leistungen zu Stande.

5. Vertragslaufzeit bei Update Service und bei zeitlich begrenzter Lizenz (Miete)

5.1. Beim Erwerb einer Lizenz von Computerprogrammen mit Updateservice nimmt der Kunde mit Kauf der Lizenz für ein Jahr am Updateservice teil. Der Updateservice beinhaltet sowohl die Aktualisierung des Programms als auch die in 3.8. aufgeführten Supportleistungen. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Updateservice, auch mehrmals, zu verlängern. Verlängerungen gelten für jeweils ein Jahr nach Ablauf des vorangegangenen Vertragszeitraums. Die Teilnahme am Updateservice für nicht aktualisierte Programme (Einstieg oder Wiedereinstieg in den Updateservice) ist nur im Zusammenhang mit dem Erwerb sämtlicher zur Aktualisierung des vorhandenen Programmes erforderlichen Updates möglich. Dem Kunden wird in diesen Fällen der Preis für den Zeitraum des
versäumten Updateservice berechnet, wobei bei versäumten Zeiträumen von weniger als einem Jahr 1/12 der Jahrespauschale für jeden angefangenen Monat berechnet wird. (siehe Z. 3.1.)

5.2. Mit dem Erwerb einer zeitlich begrenzten Lizenz eines Computerprogramms ist die Nutzung auf diesen Zeitraum beschränkt. Der Kunde hat die Möglichkeit, jederzeit neue zeitlich begrenzte Lizenzen zu erwerben. Bei zeitlich begrenzten Jahreslizenzen hat der Kunde die Möglichkeit, diese, auch mehrmals, zu verlängern. Verlängerungen gelten für jeweils ein Jahr nach Ablauf des vorangegangenen Vertragszeitraums.
 
6. Nutzungsrechte

6.1. ZUB Systems räumt dem Kunden beim Erwerb von Lizenzen nicht ausschließliche, nicht übertragbare oder unterlizenzierbare, räumlich uneingeschränkte Nutzungsrechte an den vertragsgegenständlichen Computerprogrammen ein. Beim Erwerb zeitlich begrenzter Lizenzen (Miete) ist das Nutzungsrecht auf die Dauer der Lizenz beschränkt.

6.2. Falls nichts anderes vereinbart wurde, ist für jede erworbene Lizenz von Computerprogrammen, die auf Computern installiert werden , die Installation und Aktivierung des Programms auf bis zu zwei Computersystemen erlaubt. Auch eine virtuelle Maschine zählt dabei als ein System. Die Nutzung ist gleichzeitig jeweils nur auf einem System gestattet. Auch bei einer Nutzung in Terminal-Server-Umgebungen und bei Floating-Lizenzen ist pro erworbener Lizenz die gleichzeitige Nutzung nur auf
einem Client-Arbeitsplatz gestattet. Beim Erwerb der Lizenz durch ein Unternehmen oder eine Körperschaft ist die Berechtigung zur Nutzung der Lizenz außerdem auf die Angehörigen bzw. Mitarbeiter des Unternehmens oder der Körperschaft beschränkt.
 
7. Preis und Bezahlung

7.1. Die Preise für die Produkte und Leistungen der ZUB sind in der jeweiligen Online-Anzeige im Online Shop von ZUB Systems angegeben. 
 
7.2. Die Bezahlung hat unverzüglich nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Nach Eingang des Rechnungsbetrages erhält der Kunde per E-Mail, Fax oder Post die Lizenznummer bzw. die Online Zugangskennung für die Freischaltung des Programms.
 
8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

8.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber ZUB Systems aufzurechnen. Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur geltend machen, soweit diese auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
 
9. Pflichten des Kunden

9.1. Der Kunde ist für die richtige Eingabe seiner Daten im Online-Angebot der ZUB Systems verantwortlich. Er darf sein Passwort für den Online-Shop nicht an Dritte weitergeben und muss dieses vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufbewahren. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde das Passwort unverzüglich zu ändern. In digitalen Medien darf das Passwort nur in verschlüsselter Form gespeichert werden.

9.2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass eine Nutzung des Online-Angebots der ZUB Systems durch Minderjährige nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung erfolgt.

9.3. ZUB Systems haftet nicht für Schäden, die aus einer vom Kunden zu vertretenden
Pflichtverletzung resultieren und bei Beachtung der Pflichten hätte verhindert werden können.

9.4. Der Kunde haftet bei der von ihm zu vertretenden Verletzung von Rechten Dritter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter auf Grund einer solchen Verletzung ist der Kunde verpflichtet, ZUB Systems freizustellen, sofern er nicht nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, ist er verpflichtet, unverzüglich ZUB Systems hiervon zu unterrichten.

9.5. Von ZUB Systems werden bei den Programmen mit Updateservice regelmäßig
Programmaktualisierungen (Updates) bereitgestellt. Beim Programmstart wird auch online die Verfügbarkeit eines Updates geprüft und der Kunde zur Installation aufgefordert. Es wird empfohlen, diese Updates unverzüglich zu installieren. Falls der Kunde die automatische Prüfung auf Programmupdates abgeschaltet hat oder die Prüfung wegen fehlender Online-Verbindung nicht durchgeführt werden kann , wird dem Kunden empfohlen, sich regelmäßig selbst auf der Homepage der ZUB Systems über verfügbare Updates zu informieren und diese gegebenenfalls zu installieren.
Diese Empfehlung gilt auch für die Programme ohne Updateservice. ZUB Systems übernimmt keine Haftung für veraltete Programminstallationen, die der Kunde trotz einer hierfür zur Verfügung gestellten Möglichkeit nicht aktualisiert hat. 
 
10. Haftung der ZUB Systems

10.1. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet ZUB Systems unbeschränkt. 
 
10.2. Für Schäden, die leicht fahrlässig verursacht wurden und nicht in den Anwendungsbereich des vorangegangenen Absatzes fallen, haftet ZUB Systems nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesem Falle ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.

10.3. Für den Verlust von Daten haftet ZUB Systems unter den Voraussetzungen und im Umfang von 10.2. nur, soweit der Kunde seine Daten in adäquaten Intervallen und in geeigneter Form so gesichert hat, dass diese in vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

10.4. In allen übrigen Fällen ist die Haftung der ZUB Systems ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Datenverluste oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität der auf dem PC des Kunden vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Hard- und Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen entstehen können.

10.5. Für kostenlose Demo-Lizenzen und Lizenzen für Ausbildung, Forschung und Lehre haftet ZUB Systems nur in den unter Ziffer 10.1. beschriebenen Fällen.

10.6. Mit Erscheinen einer neuen Programmversion wird die Programmpflege für die vorherige Programmversion eingestellt. Haftungsansprüche, die sich bei Weiternutzung von nicht mehr gepflegten Versionen ergeben, bleiben mit Ausnahme der unter Ziff. 10.1 beschriebenen Fälle ausgeschlossen.

10.7. Soweit die Haftung für ZUB Systems nach den vorangegangenen Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
 
11. Anwendbares Recht; Gerichtsstand

11.1. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

11.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen ZUB Systems und dem Kunden ist nach Wahl von ZUB Systems Kassel oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen ZUB Systems ist Kassel ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
 
12. Salvatorische Klausel

12.1. Sollte eine der Vertragsregelungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsregelungen davon unberührt.
 
Stand: April 2025
 
ZUB Systems GmbH
Bettenhäuser Str. 4
34123 Kassel