Was ist die charakteristische Länge und Breite?

detaillierte Frage
Erstellt am:
05.03.2025

FAQ für:
ZUB Helena Pro / Ultra
GEG 2024
DIN V 18599

Hintergrund:

Alternativ zu einer detaillierten Aufnahme aller Leitungsabschnitte (für Heizung und Trinkwarmwasser) können Leitungslängen in einem Versorgungsbereich näherungsweise durch die charakteristische Länge und Breite bestimmt werden.

Die charakteristische Länge und Breite wird benötigt um die Wärmeverluste der Wärmeverteilung (Heizung und Trinkwarmwasser) zu bestimmen. Auf Basis des Netztypes, der charakteristischen Länge und Breite des Gebäudes, der Geschosszahl und der mittleren Geschosshöhe sowie der Gruppenzuordnung (in Abhängigkeit von der Gebäudenutzung) können Rohrleitungslängen bestimmt und unter Beachtung der Wärmedämmung der Rohrleitungen, der Umgebungstemperatur (beheizter / unbeheizter Bereich / innerhalb Zone) und der mittleren Heizmedientemperatur, die Wärmeverluste der Verteilung bestimmt werden.

Es gibt zwei Möglichkeiten zur Ermittlung der charakteristischen Maße
  • vereinfachte Ermittlung aus der Nettogrundfläche
  • detaillierte Ermittlung aus der Gebäudegeomerie
In diesem FAQ werden beide Verfahren beschrieben.
FAQ-Beitrag für: ZUB Helena
Bestimmung der charakteristischen Länge und Breite

Die Bezugsgröße ist dabei eine rechteckige Nettogrundfläche und eine einheitliche Geschosshöhe. Weicht die Grundfläche des Versorgungsbereichs von einem Rechteck ab, kann eine detaillierte und eine vereinfachte Ermittlung der charakteristischen Länge und Breite gewählt werden, um später die Leitungslängen der Anlagentechnik abzuschätzen.

Die Ermittlung der charakteristischen Länge LG und Breite BG erfolgt nach DIN V 18599-1, Kapitel 8.2.4.

Die Bestimmung der charakteristischen Länge erfolgt nach Gleichung:


Die Längen werden zu einer mittleren Gesamtlänge aufsummiert.


Die Bestimmung der charakteristischen Breite erfolgt nach Gleichung:


Sofern das Gebäude ein Quader mit baugleichen Geschossen ist, ergibt sich eine mittlere Breite. Sind die Abmessungen in den Etagen unterschiedlich, ergibt sich für den Bereich eine mittlere Breite und Länge.
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Abbildung 1: Bestimmung der charakteristischen Länge und Breite (Quelle: DIN V 18599-1; Abb.: Wilhelm Liese).

Bei der detaillierten Bestimmung der charakteristischen Länge und Breite erfolgt eine Unterteilung in rechteckige Teilflächen, bei denen die Addition der Einzellängen die charakteristische Länge (Lchar) ergibt. Aus dem Quotienten der aufsummierten Teilflächen und der charakteristischen Länge errechnet sich die charakteristische Breite (Bchar). Bei mehreren Geschossen mit unterschiedlichen Flächen der Versorgungsbereiche werden die Ergebnisse der Einzelgeschosse separat berechnet und gemittelt.

Sind die Teilkörper nicht rechteckig, so sind Längen und Breiten des Teilkörpers zu mitteln.

Es gelten die Gleichungen:


und

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Abbildung 2: Bestimmung der charakteristischen Länge und Breite (Quelle: DIN V 18599-1; Abb.: Wilhelm Liese).

Charakteristische Maße – vereinfachte Ermittlung

Die charakteristische Länge und Breite kann näherungsweise (vereinfachend) aus der Nettogrundfläche ANGF, der Geschosszahl nGeschoss und den geometrischen Standardfaktoren nach DIN 18599-1 bestimmt werden. Diese geometrischen Faktoren (fB/L / fgeo) richten sich nach der Netzart (Heizung, Warmwasser) und der Gebäudegruppe.

Die charakteristischen Maße werden wie folgt ermittelt:


Es sind die geometrischen Daten ANGF und nG des Versorgungsbereiches einzusetzen, für dessen Leitungsnetz Kennwerte abgeschätzt werden sollen. Sind mehrere getrennte Verteilkreise an einem Erzeuger bzw. Speicher angeschlossen, dann gilt die Gleichung für jeden Kreis. Gleiches gilt für komplett getrennte Netze innerhalb eines Gebäudes.


Ein Beispiel für die detaillierte Ermittlung


Beispiel

L1 = 12 m

L2 = 5 m
L3 = 7 m
B1 = 6 m
B2 = 4 m
B3 = 5 m

Anzahl Geschosse 2









Umsetzung in ZUB Helena

Die charakteristische Länge und Breite wird in ZUB Helena in der Bautechnik im Abschnitt Gebäudedaten in der Registerkarte Gebäudegeometrie eingegeben.

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Soll die Vereinfachung gemäß DIN V 18599-1 angewendet werden, muss das Häkchen in der Checkbox vereinfachte Ermittlung der charakteristischen Maße aus der Nettogrundfläche ausgewählt werden.

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Hinweis: Diese Informationen werden von der ZUB Systems GmbH kostenlos bereitstellt. Die Ausführungen stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Jede Form der Haftung und Gewährleistung für die technische oder sachliche Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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