ZUB Helena: Teilbeheizung von Wohnzonen (Anteil der mitbeheizten Flächen an der Gesamtfläche)

detaillierte Frage
FAQ erstellt am:
04.12.2024

FAQ für:
ZUB Helena (Pro / Ultra)

Berechnungsgrundlage:
DIN V 18599: 2018-09
GEG 2024
FAQ-Beitrag für: ZUB Helena
Hintergrund:
Die räumliche Teilbeheizung von Wohnzonen bezieht sich auf DIN V 18599-10:2018-09 Tabelle 4 "Anteil der mitbeheizten Fläche an der Gesamtfläche". Das sind unbeheizte Flächen (z.B. Flure, Treppenhäuser), die als mitbeheizt zählen.

Der Anteil der mitbeheizten Fläche wird über den Faktor atb ausgedrückt. Dieser beträgt bei Einfamilienhäusern 0,25 und bei Mehrfamilienhäusern 0,15.

Bei der Berechnung von Wohngebäuden wird dieser Faktor grundsätzlich berücksichtigt. Hintergrund ist das Ein-Zonen-Modell nach GEG für Wohngebäude und damit die Berücksichtigung von unbeheizten Teilflächen (Treppenhäuser, Flure, Besenkammer, usw.) innerhalb der thermischen Hüllfläche.

Der Anteil der mitbeheizten Fläche wird im Nutzungsprofil festgelegt.

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Das Nutzungsprofil darf nicht geändert werden


Die Berücksichtigung der räumlichen Teilbeheizung erfolgt in DIN V 18599-2: 2018-09. Dort heißt es:
„Für nur beheizte Gebäude, die als Einzonengebäude berechnet werden können (im wesentlichen Wohngebäude), kann eine räumlich eingeschränkte Beheizung berücksichtigt werden. Der räumlich eingeschränkte Heizbetrieb ist in der über beheizte und mitbeheizte Flächen gemittelten Innentemperatur zu berücksichtigen. Als mitbeheizte Flächen gelten hierbei abgetrennte Räume, die indirekt über den beheizten Bereich mitbeheizt werden, bei denen jedoch eine Unterschreitung der Soll-Innentemperatur (siehe DIN V 18599-10) zugelassen wird. Für Wohngebäude ist in DIN V 18599-10 der standardmäßig anzusetzende Anteil der mitbeheizten Fläche festgelegt.“

Die Berücksichtigung der Teilbeheizung von Wohnzonen wird in der Ausgabe unter Allgemein / Gebäudedaten im Abschnitt Geometrie ausgegeben.

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Hinweis: Diese Informationen werden von der ZUB Systems GmbH kostenlos bereitstellt. Die Ausführungen stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Jede Form der Haftung und Gewährleistung für die technische oder sachliche Richtigkeit ist ausgeschlossen.

ZUB | Wilhelm Liese