ZUB Helena: Wann werden Batteriespeicher in der Berechnung berücksichtigt?

detaillierte Frage
FAQ erstellt am:
11.12.2024

FAQ für:
ZUB Helena (Pro / Ultra)
Wohngebäude
Nichtwohngebäude

Berechnungsgrundlage:
DIN V 18599: 2018-09
GEG 2024
Ökobilanzierung nach QNG
Technische FAQs der KfW (Stand 05/2023)
 
FAQ-Beitrag für: ZUB Helena
Hintergrund:

Im GEG- und KfW-Effizienzhaus-Nachweis ist für die Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien gemäß GEG 2024, § 23, Absatz 2 vorzugehen.
Voraussetzung zur Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien ist gemäß § 23 Absatz 1 GEG, dass der Strom im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu dem Gebäude erzeugt wird.

Für die Anrechnung des erzeugten Stroms ist der ermittelte Stromertrag dem monatlichen Endenergiebedarf für Strom aus der energetischen Gebäudebilanzierung gegenüberzustellen.

Hinweis: Haushalts- und Nutzerstrom wird nicht berücksichtigt.

Im Rahmen eines GEG- und KfW-Effizienzhaus-Nachweises ist ein vorhandener Batteriespeicher nicht zu berücksichtigen.

Abweichende Regelung zum LCA-Nachweis (Ökobilanzierung)

Wichtiger Hinweis: Neufassung der technischen FAQ 20.10 zur Lebenszyklusanalyse (LCA) gemäß Infoletter Energieeffizienz-Expertenliste vom August 2023

Das technische FAQ (TFAQ) 20.10 wurde inhaltlich und redaktionell überarbeitet. Das bisherige TFAQ 20.10 wurde in die zwei TFAQs 20.10 und 20.11 aufgeteilt, die die bisherige Fassung der TFAQ 20.10 ersetzen.

Diese Überarbeitung wurde bisher nicht im Dokument Bundesförderung für effiziente Gebäude - Liste der technischen FAQ - Effizienzhäuser / Effizienzgebäude / Klimafreundliche Gebäude (Stand 05/2023) aufgenommen.

In diesem überarbeiteten TFAQ 20.10 heißt es:

„Es ist eine monatsweise Ermittlung des Endenergiebedarfs an Strom für gebäudebezogene Anlagentechnik (TGA, z. B Wärmepumpe, Lüftungsanlagen etc.) nach DIN V 185999: 201809 durchzuführen. Zusätzlich ist Nutzerstrom zu berücksichtigen. Dazu wird 1/12 des jährlich anzusetzenden Nutzerstroms als monatlicher Bedarf angesetzt und zu den Monatswerten der gebäudebezogenen Anlagentechnik addiert.

Wohngebäude (WG)

Abweichend vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss der anzusetzende nutzbare PV-Strom für TGA und Nutzerstrom gemäß DIN V 18599-9 Abschnitt 7.4.2 bestimmt werden.

Der nutzbare PV-Strom ist die Energiemenge einer PV-Anlage, die innerhalb des Gebäudes tatsächlich genutzt werden kann. Diese Energiemenge ergibt sich aus einer Monatsbilanz und berücksichtigt, dass der Strombedarf im Gebäude und der Stromertrag der PV-Anlage teilweise zu unterschiedlichen Tageszeiten anfallen.
Dabei ist abweichend zur DIN V 18599-9 für den Strombedarf für Nutzeranwendungen ein jährlicher Nutzerstrom in Höhe von 20 kWh/m² beheizter Netto-Raumfläche (NRF) nach Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) Anlage 3 Anhang 3.1.1 anzusetzen. Der Mehrnutzen einer Batteriespeicheranlage kann ebenfalls nach DIN V 18599-9 Abschnitt 7 berücksichtigt werden.

Nichtwohngebäude (NWG)

Die vorbeschriebene Bilanzierung der nutzbaren PV-Energie nach Abschnitt 7.4.2 der DIN V 18599-9 kann nur für Wohngebäude und nicht für Nichtwohngebäude angewendet werden.

Für Nichtwohngebäude ist der eigengenutzte Anteil des selbsterzeugten PV-Stroms gemäß TFAQ 12.04 "Anrechnung von Strom … nach § 23 GEG, Berechnung von Stromertrag/-bedarf" zu ermitteln.“
 
Bei Nichtwohngebäuden kann daher kein Batteriespeicher berücksichtigt werden.

Berücksichtigung eines Batteriespeichers bei Wohngebäuden


Die Berücksichtigung eines Batteriespeichers bei Wohngebäuden erfolgt in ZUB Helena im Abschnitt Anlagentechnik.
Gehen Sie im Projektbaum auf Strom aus erneuerbaren Energie und setzen Sie dort das Häkchen bei Photovoltaik-System vorhanden.

PV-System vorhanden

In der Registerkarte Zusätzliche Berechnungen für Wirtschaftlichkeit/Ökobilanz können Sie das Häkchen bei Batteriespeicher vorhanden setzen. Anschließend können Sie über das Drop-Down-Menü die Art der Batterie auswählen.

Batteriespeicher

Des Weiteren besteht die Möglichkeit die Kapazität der Batterie und/ oder den Systemwirkungsgrad einzugeben. Entfernen Sie dazu die Häkchen bei Standardwert.

Kapazität / Wirkungsgrad

Hinweis: Diese Informationen werden von der ZUB Systems GmbH kostenlos bereitstellt. Die Ausführungen stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Jede Form der Haftung und Gewährleistung für die technische oder sachliche Richtigkeit ist ausgeschlossen.
ZUB | Wilhelm Liese